Da ich mich gerade auf meine Magisterprüfung im Fach Philosophie vorbereitet habe, will ich das doch nutzen um auch über meine Prüfung hinaus etwas von der Lernerei zu haben; daher wird aus einem meiner Prüfungsthemen ein Artikel in meinem Blog, Thema Ethik, Utilitarismus mit dem viel diskutierten Spezialfall Euthanasie. Es handelt sich allerdings bei dem folgenden Text weder um eine Abhandlung über alle Probleme des Utilitarismus, noch um eine vollständige Darstellung dessen was ich in meiner Abschlussprüfung abgeliefert habe.

Grundpositionen und Probleme des Utilitarismus erläutert am Beispiel der Euthanasiedebatte

Seit Jeremy Bentham um 1780 zum ersten mal den Utilitarismus ausformulierte und so ein ethische Modell auf Nutzenbasis erschuf, ist die Diskussion um den Utilitarismus nicht mehr zum Erliegen gekommen. Die grundsätzliche Idee die Bewertung einer Handlung auf Grund Ihrer Folgen durchzuführen gab es bereits früher, jedoch war es Bentham der diese als erster vollstädig ausformulierte. Nach Ihm haben vor allem John Stuart Mill, Henry Sidgwick und der heute noch aktive Peter Singer die Diskussion über den Utilitarismus angetrieben. Singer war es dann der die Themen Euthanasie und Kindstötung zu einem Kernpunkt der modernen Utilitarismusdebatte machte.

Der Name Utilitarismus leitet sich vom englischen Wort "utility" ab und bedeutet "Nutzen", er ergibt sich daraus, dass es für den Utilitarismus nur diesen einen zentralen Wert gibt an dem sich alles andere orientiert.

Die Grundlage des Utilitarismus ist eine mathematische: Der Nutzen einer Handlung für alle soll berechnet und gegen den Nutzen möglicher Alternativhandlungen aufgewogen werden; die Handlung mit dem maximal erzielbaren Nutzen ist somit die nach dem Utilitarismus ethisch gebotene.

Mit diesem zumindest theoretisch einfachen Prinzip will der Utilitarist die Suche nach dem moralisch Richtigen auf eine wissenschaftliche Grundlage stellen und im Gegensatz zu religiös und ideologisch motivierten Ethiken eine neutrale, vollständig rationale Theorie der Moral formulieren

Euthanasie (aus dem griechischen "schöner Tod") ist die Unterstützung eines Sterbenden bei dem Ziel möglichst leidfrei zu sterben und ich verwende das Wort ausschließlich in der ursprünglichen Bedeutung der ausschließlich gut gemeinten Sterbehilfe und meine damit nicht die falsche Verwendung dieses Begriffs zu Zeiten des Nationalsozialismus. Im folgenden werde ich die Begriffe "Euthanasie" und "Sterbehilfe" synonym verwenden.

Im folgenden möchte ich die grundlegenden Prinzipien des Utilitarismus kurz erklären und dann  die spezielle Bedeutung dieser im Bezug auf die Euthanasiedebatte zeigen. Danach werde ich die Probleme aufzeigen welche sich aus der Anwendung des Utilitarismus auf das spezielle Thema der Euthanasie ergeben, darauf basierende Kritiken am Utilitarismus aufzeigen und mögliche Auswege und Gegenargumente darlegen. Im Folgenden werde ich den Begriff "Nutzen" als positiven Nutzen und die Begriffe "negativer Nutzen" und "Schaden" als negativen Nutzen im Sinne des Utilitarismus verwenden.

Der zentrale Wert des Utilitarismus, der Nutzen, ist ein neutraler Wert, der erst durch die Grundsätze des Utilitarismus berechenbar wird. Das Zentrale Ziel des Utilitarismus ist die Maximierung des Nutzens als Gesamtes für alle, wobei ich auf die Frage wer zu diesen "allen" gehört später zurückkommen werde.

Der Utilitarismus hat folgende Grundsätze aus denen sich alles weitere logisch ableiten soll:

  1. Hedonismus - das Summum Bonum, also das höchste Gut und somit unbedingt anzustrebendes Ziel, ist das Glück (manchmal auch Befriedigung - "pleasures"), bzw. die Vermeidung des Gegenteils, also Unglück und Leid. Alle Handlungen werden nach diesem Ziel orientiert.
  2. Konsequenzialismus - die Bewertung einer Handlung erfolgt auf Grund der Konsequenzen dieser Handlung unabhängig von der Handlungsintention. Eine niederträchtige Handlung die (ungewollt) zu großem Glück führt hat somit den gleichen moralischen Wert wie eine gut gemeinte Handlung die das gleiche Ergebnis zur Folge hat.
  3. Gleichheit und Aggregation - jedes Individuum wird bei der Berechnung des Werts einer Handlung mit als eins gezählt. Die Summe der Handlungskonsequenzen für die einzelnen Individuen wird zusammengerechnet und ergibt so den (Gesamt-)Nutzen der Handlung.
Um durch die Anwendung dieser Prinzipien zu einem Vergleichbaren Wert zu kommen muss man eine Möglichkeit finden den Nutzen des Individuums zu messen und zu quantifizieren. Es ist intuitiv nur schwer möglich den Nutzen der aus der Lektüre eines guten Buchs oder dem Genuss einer guten Mahlzeit entsteht z.B. gegen den negativen Nutzen abzuwiegen der durch eine physische Verletzung oder Krankheit hervorgerufen wird; daher müssen für eine korrekte Anwendung des Utilitarismus objektive Messverfahren geschaffen werden um diese Grundprinzipien überhaupt anwenden zu können

Der Utilitarismus geht also davon aus, dass es möglich ist eine zentrale Einheit des Nutzens "N" zu definieren auf die alle Konsequenzen einer Handlung abbildbar sind. Daraus ergibt sich die Möglichkeit einer Gesamtnutzenberechnung und somit einer universellen vergleichbarkeit: Wenn Aktion A 15 Personen einen Nutzen in Höhe von 2 N verschafft und Aktion B 40 Personen einen Nutzen von 0,6 N, so lässt sich aus einfacher Aggregation des Einzelnutzens, also der Multiplizierung des Einzelnutzens mit der Anzahl der Nutznießer ein Vergleich der beiden Aktionen anstellen. In diesem Fall hätte Aktion A einen Gesamunutzen von 30 N (15 * 2 N) und Aktion B käme auf 24 N (40 * 0,6 N). Das gleiche System ließe sich auch bei der Bewertung einer Einzelhandlung benutzen die sowohl einen positiven als auch einen negativen Nutzen zur Konsequenz hat: Wenn Aktion Z für 10 Personen einen Nutzen von 50 N bedeutet und gleichzeitig für 200 Personen einen negativen Nutzen (Schaden) von -3 N, so wäre diese Aktion gemäß der utilitaristischen Berechnung moralisch falsch, da der Gesamtnutzen (10 * 50 N - 200 * 3 N = -100 N) negativ ausfallen würde. Eine solche Aktion könnte durch den utilitaristisch also nur dann gerechtfertigt werden, wenn sie bei einer unausweichlich durchzuführenden Aktion die Alternative mit dem geringsten negative Nutzen wäre. Der Utilitarismus steht und fällt mit der Nutzenbstimmung.

Das Grundproblem bei der Bestimmung des subjektiven Nutzens entsteht einerseits aus dem Prinzip des abnehmenden Grenznutzen welches besagt, daß der Nutzen einer Einheit eines Gutes für das Individuum abnimmt je mehr es bereits von diesem Gut besitzt und andererseits aus den unterschiedlichen Wahrnehmungen der Individuen.

Das Prinzip des abnehmenden Grenznutzens ist auch außerhalb der Volkswirtschaft intuitiv nachvollziehbar: Ein Mensch der keinerlei Geld besitzt wird einen größeren Nutzen aus einem Geldgeschenk in Höhe von 10 Euro ziehen als ein Millionär, genauso wird ein fast verhungernder mehr Nutzen aus einer Scheibe Brot ziehen als jemand der gerade ein 5-Gänge-Menü hinter sich hat

Abgesehen davon kann es auch bei vergleichbaren bzw. gleichen Ausgangssituationen zu unterschiedlichem Nutzen kommen; so könnte die Scheibe Brot den einem hungernden Menschen eine bloße Möglichkeit zur Nahrungsaufnahme darstellen, während der andere diese Art von Brot besonders gerne mag, der Nutzen wäre also für Letzteren höher, da sowohl der Hunger bekämpft wird als auch ein Nutzen in Form von Genuss entsteht.

Für Methoden zur Messung von subjektivem Nutzen gibt es mehrere Ansätze

So ließe sich beispielsweise bestimmen wie hoch die Bereitschaft wäre ein Substitutionsgut (z.B. Geld) gegen das zu Messende einzutauschen, wobei jedoch auch hier einberechnet werden muss wie hoch der Wert der einzelnen Einheit des Substitutionsguts für das jeweilige Individuum ist, dies ließe sich allerdings an Hand der zur Verfügung stehenden Menge approximieren.

Eine andere Möglichkeit ist die Entscheidungsgeschwindigkeit zu messen. Ausgehend von der Theorie, dass bei einem großen individuellen Nutzen die Begeisterung und somit die Beretischaft zur Entscheidung höher ist, wäre also eine kürzere Entscheidungszeit für eine Annahme ein Zeichen für höheren Nutzen und eine kürzere Entscheidungszeit bei einer Ablehnung ein Zeichen für geringeren oder sogar hohen negativen Nutzen. Diese Theorie müsste allerdings auch alle sonstigen psychischen Faktoren bei der Entscheidungsfindung mit einbeziehen, da sonst beispielsweise ein Entscheider der auf Grund eines als zu gut wahrgenommenen Angebots einen Betrug wittert und daher zögert falsch gemessen würde

Eine eventuell objektivere Methode wäre die Messung physischer Reaktionen auf ein Angebot, so könnte bei Nahrungs- und Genussmitteln z.B. der Speichelfluss des Individuums gemessen werden oder in anderen Fällen die Veränderung der Herzfrequenz oder der Gehirnaktivität. Doch auch bei dieser Methode müsste zuvor eine Kalibrierung an jede einzelne Person vorgenommen werden um eine Vergleichbarkeit der gemessenen Werte zu erhalten. Als Unterform dieser Methode kann man auch offen sichtbare physische Reaktionen wie Freude oder Enttäuschen mit einbeziehen, jedoch gesellt sich bei diesen zusätzlich zum Kalibrierungsproblem noch die Möglichkeit einer Simulation der gemessenen Verhalten.

(Ich gehe in Folgenden jedoch davon aus, dass sich diese Probleme lösen lassen, so daß der Utilitarismus in dieser Hinsicht grundsätzlich praktisch umsetzbar wäre.)

Unabhängig von der Vergleichbarkeit des Nutzen den etwas auf verschiedene Personen haben kann, muss dieser Nutzen auf einer universellen Skala abbildbar sein auf der sowohl den Nutzen eines Geldgeschenks als auch den negativen Nutzen einer Krankheit beinhaltet. So ist es klar vergleichbar, wenn z.B. entschieden werden soll ob die letzte Ration eines Schmerzmittels an einen Patienten mit starken Schmerzen gegeben werden soll oder an einen mit leichten Schmerzen, da die beiden zu messenden Nutzenwerte in der gleichen Kategorie ermittelt werden. In der gleichen Kategorie, jedoch bereits deutlich schwerer zu ermitteln ist die Frage ob der Nutzen eines Schmerzmittels, für den Patienten höher ist dessen leichte schmerzen dadurch vollständig oder für den dessen Starke schmerzen nur sehr leicht gelindert werden. Weiter vergrößern kann man das Messproblem, wenn nicht zu entscheiden ist für wen das Scherzmittel eingesetzt wird, sondern ob von einer zur Verfügung stehenden Menge Geld eher Schmerzmittel oder Mittel zur Prophylaxe angeschafft werden sollen. Dieses Vergleichproblem lässt sich selbstverständlich noch weiter komplizierenindem man z.B. eine Investition in das Bildungssystem mit einer in das Gesundheitssystem vergleicht

Dieses Vergleichsproblem ist auch bei der Euthanasie eines der Kernprobleme; zwar lässt sich vom Individuum selbst eventuell abschätzen wie viel ihm ein Leben unter Schmerzen wert ist und ob aus persönlicher Sicht der Tod eine bessere Alternative darstellt, jedoch müsste ein allgemein anwendbares System für diesen Fall objektive Regeln definieren um eine solche Entscheidung universell möglich zu machen, schließlich gibt es nicht immer den Fall, dass derjenige den die Entscheidung betrifft bei klarem Bewusstsein ist und sich vollständig informiert entscheiden kann

Es könnte aber auch eine Situation geben in der die zu messenden Größen nicht innerhalb des gleichen Subjektes liegen, z.B. wenn die Maschinen die für das am Leben halten eines Menschen auch genutzt werden könnten um mehreren anderen zu helfen und beispielsweise ihre Schmerzen zu lindern, ihre Genesung zu beschleunigen oder ihre Genesungswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Streng utilitaristisch müsste man also in diesem Fall also die Lebenerwartung des einen Menschen gegen die Lebenserwartung eines anderen oder die Lebensqualität eines anderen abwägen.

Bei der Euthanasie muss man zwischen verschiedenen Ausgangszutänden unterscheiden, welche bei der Berechnung des Nutzens eine wichtige Rolle spielen. So gibt es die freiwillige Euthanasie bei der der Patient nach Sterbehilfe fragt, es gibt aber auch den nicht-freiwilligen Fall, bei dem der Patient nicht in der Lage ist nach Sterbehilfe zu fragen und auch keine Informationen über seinen Wunsch in einer solchen Situation vorliegen und die unfreiwillige Euthanasie für den Fall, dass der Wunsch des Patienten vorliegt am Leben gehalten zu werden. Hinzu kommt die Art der Euthanasie, wo man zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe unterscheiden muss. Die aktive Sterbehilfe liegt dann vor, wenn das Leben aktiv verkürzt wurde, z.B. durch die Verabreichung eines Medikaments, während man von passiver Euthanasie spricht, wenn lebensverlängernde Maßnahmen, wie z.B. eine Beatmungsmaschine ausgelassen werden. (Im Einzelfall kann man diese Unterscheidungen noch weiter auffächern, so könnte es beispielsweise einen Unterschied zwischen dem Vorliegen eines aktuellen Dokuments das die Freiwilligkeit bescheinigt und einem mehrere Jahre alten geben

Für den Utilitarismus sind diese Unterscheidungen Variablen, die die Berechnung des Nutzens für den Patienten beeinflussen, so ist  bei gleichem vermiedenen Schmerz eine freiwillige Sterbehilfe für den Patienten mit Sicherheit von höherem Nutzen als eine gegen seinen Willen. Hier stellt sich die Frage ob der Nutzen einer Leidensvermeidung durch einen vorzeitigen Tod den Schaden durch einen Vertoß gegen den Wunsch des Individuums ausgleichen bzw. übersteigen kann. Dies würde dann in gewissen Fällen für eine aktive unfreiwillige Euthanasie aus Sicht des Utilitarismus sprechen

Zusätzlich zum grundsätzlichen Problem wie einzelne Werte ermittelt werden müssen, ergibt sich jedoch ein weiteres Messproblem, nämlich die Frage welche Werte gemessen werden müssen. Gehen wir von der hypothetischen Situation aus, daß die Euthanasie eine dem Patienten nicht verwehrbare Behandlungsart darstellen würde: Wenn ein Patient sich die Beendigung seines Lebens wünscht, so sollte man im Normalfall davon ausgehen können, daß der Patient für sich einen höheren Nutzen im Tod sieht als in der Alternative Leben. Dennoch könnten außerhalb des Patients noch weitere Faktoren ins Spiel kommen, so könnte z.B. der auführende Arzt ein gläubiger Katholik sein und die von ihm durchzuführende Tötung in seinen Augen eine Sünde sein, was zu einem schlechten Gewissen und somit einen negativen Nutzen aus seiner Sicht führen würde. Auch würde die entgangene Freude der Angehörigen die durch den Besuch des Patienten entsteht (gehen wir davon aus, die Besuche würden in einem positiven Nutzen für die Besucher resultieren) als negativer Nutzen mit in die Berechnung einfließen. Auch die dem Krankenhaus eventuell entgangenen Einnahmen durch die weiteren Behandlungstage und die dem Gesundheitssytem weniger entstehenden Kosten sind ein weiterer Faktor in der utilitaristischen Analyse

Abgesehen von der hohen Anzahl einzubeziehender Faktoren ist auch die Entscheidung des Patienten nicht in jedem Fall eundeutig feststellbar. Es müsste sichergestellt werden, dass der Patient eine wohlinformierte Entscheidung trifft, die alle für ihn wichtigen Faktoren beinhaltet und, dass er seine Entscheidung nicht auf Grund von fehlerhaften Annahmen trifft. So könnte einem Menschen eingeredet worden sein, dass sein folgender Todeskampf lang und schmerzvoll sein würde, während in Wirklichkeit eine entsprechende Medikation die Schmerzen zu großen Teilen unterdrücken könnte. Die gilt selbstverständlich auch für die Entscheidungen die nicht das Individuum betreffen, bei einer utilitaristischen Entscheidung muss ausgeschlossen werden, dass sie auf Fehlannahmen basiert.

Nicht nur der direkt betroffene Patient muss vollständig informiert sein, sondern auch alle anderen Entscheider. Wenn eine moralische Entscheidung auf Grund eines angenommenen positiven Gesamtnutzen getroffen wird, so muss sichergestellt sein, dass 1. alle Variablen mit einberechnet wurden die den Gesamtnutzen merklich beeinflussen und 2. dass alle ausschlaggebenden Informationen zu diesen Variablen vorliegen. Würde z.B. der berechnende Arzt den Fehler begehen bei den zu erwartenden Schmerzen zu hohen Wert anzunehmen, so würde dieser Fehler in der Nutzenberechnung mit der angenommenen Zeit des Überlebens unter Schmerzen multipliziert und könnte so selbst bei einem geringeren Einzelwert einen sehr falschen gesamtwert liefern: Gehen wir von der stark vereinfachten Situation aus, dass der Patient unter Schmerzen noch ein weiteres Jahr Leben würde und nehmen wir als Basiszeiteinheit die Stunde, so würde sich bei einem angenommenen negativen Wert des Schmerz von -7 N pro Zeiteinheit und dem vom Patienten angenommenen Nutzen seines letzten Lebensjahres von 50.000 N ein Gesamtnutzen von -11320 N ergeben (365 * 24 * -7 N + 50000 N), somit ein klarer Fall für das Zulassen von Sterbehilfe. Hätte der Arzt sich jedoch vertan (oder der Patient den Schmerz als weniger schlimm wahrnehmen) und der tatsächliche Wert des Schmerzes läge bei -5 N pro Zeiteinheit, so ergäbe sich ein Gesamtnutzen von 6200 N und somit ein Nutzengewinn durch das Überleben

Unabhängig von der Quantifizierung des Leidens hat der Tod selbst für den Utilitaristen keinen positiven oder negativen Wert, sondern dieser berechnet sich aus den Folgen des Todes, also den dadurch nicht mehr erlebbaren Nutzen bzw. den nicht mehr erlebten Schaden. Dies widerspricht vielen grundsätzlichen Vorstellungen anderer Ethiken, wie z.B. denen der meisten Religionen. Der Utilitarismus kennt nur einen unumstößlichen Wert, nämlich den Nutzen, alle anderen Werte sind diesem untergeordnet und dienen zur Berechnung des Nutzenwertes. So wäre es nach dem utilitaristischen Konzept beispielsweise denkbar, dass ein Mensch getötet wird, wenn der negative Nutzen seines Tod durch einen positiven Nutzen für Andere so ausgeglichen wird, dass die Tötung einen positiven Gesamtnutzen hat. Nun könnte man Extremfälle konstruieren in denen ein geringer Nutzen einer sehr großen Menge den negativen Nutzen eines Tötung eines einzelnen aufwiegt. Einen Menschen für das Überleben von vielen zu opfern mag intuitiv einleuchten, das Opfer jedoch für z.B. eine Komforterhöhung hinzunehmen ist schon schwieriger mit unseren Moralvorstellungen vereinbar. Grundsätzlich ist im Utilitarismus jedoch diese Möglichkeit gegeben, wenn die Masse der Nutznießer nur groß genug ist.

Grundsätzlich lässt sich noch die Frage stellen ob Menschen überhaupt in der Lage sind die Konsequenzen Ihrer Wünsche und Handlungen ausreichend zu bewerten. Einerseits ist die schiere Menge der einzubeziehenden Werte bei einer Berechnung bis zur letzten Auswirkung praktisch unmöglich, andererseits kann man niemals sicherstellen, dass wirklich alle Faktoren korrekt bewertet wurden. Für den Fall der Euthanasie gilt dieser Punkt im besonderen, da eine Abschätzung des Todes nicht wie bei den meisten anderen Entscheidungen aus der Erfahrung erfolgen kann. Grundsätzlich ist die Chance auf eine Fehleinschätzung beim ersten Versuch in nahezu jedem bekannten Entscheidungsfall höher als bei wiederholten Entscheidungen im gleichen Bereich. Bei der Sterbehilfe kann jedoch nur indirekte Erfahrung, z.B. durch die beobachtenden Ärzte, aufgebaut werden.

Unabhängig von allen Berechnungen ist auch die Frage zu stellen ob die Basis des Utilitarismus, nämlich das hedonistische Kalkül, durch welches alles mit einem Wert ausgestattet wird der sich auf Lust, Glück und Befriedigung bezieht, überhaupt als einzige Grundlage einer Ethik ausreicht. Sicherlich werden die viele Entscheidungen auch heute schon von nicht-Utilitaristen im Bezug auf Nutzen und die Vermeidung von Leid gefällt, doch widerspricht ein großer Teil der Menschen der Behauptung, dass Ihr Leben nur auf Glück ausgelegt sei. So wird beispielsweise das Argument der "pleasure machine" oft genannt. Dieses besagt, wenn man die Wahl zwischen einem perfekten Leben voller Glück und Befriedigung simuliert durch eine Maschine und der eher durchwachsenen Realität hätte, die meisten Menschen sich für die Realität entscheiden würden, was ein Zeichen dafür sei, dass Autonomie mindestens ein weiterer Grundwert in einer solchen Nutzenbewertung sein müsste. Die entsprechende Gegenposition der Utilitaristen besagt, dass durch die Wahl ein Wissen über die Simulation entsteht und daher die simulierte Realität als "falsch" wahrgenommen wird und sich dadurch ihr Nutzen verringere.